Anna Schott Fotografie
 

Anna Schott AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dies schriftlich innerhalb 5 Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erhalten nur dann eine Gültigkeit, wenn die Fotografin schriftlich in diese einwilligt.
2.Bei Folgeaufträgen des Kunden gelten diese AGB weiterhin, ohne dass ein erneutes ausdrückliches Einverständnis dieser AGB erforderlich ist.
3.“Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Daten auf USB-Stick, Fach­abzüge usw.).
4.Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Anna Schott und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden. Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn der Kunde mit der künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden ist.

Nutzungsrechte und Urheberrecht
1. Anna Schott steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Das gilt auch für die Bilder, die vorab einzeln oder in Form eines Dokumentes an den Kunden zur Bildauswahl übermittelt werden. Dem Kunden ist es untersagt, dieses Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
2. Erst nach voll­ständi­ger Bezahlung des Fotografen-Hon­o­rars gehen die Nutzungsrechte an den Kunden über.
3. Der Kunde erhält (sofern nicht anders vereinbart) eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Bei Veröffentlichung der Bilder in Social Media ist Anna Schott als Urheber zu nennen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung (z.B Filter Instagram) und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
4. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

Vertragsabschluss & Vergütung
1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Anna Schott vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Nebenkosten wie z.B Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Ab dem 25. Kilometer fallen Anreisekosten in der Höhe von 0,30 cent pro Kilometer an.
3. Wird die festgelegte Shootingdauer auf Wunsch des Kunden hin deutlich überzogen, wird eine Overtime-Gebühr berechnet (30 min entsprechen 50€)
4. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen.
6.Für Anna Schott gilt die Kleinunternehmerregelung, daher muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Hochzeiten
1. Nach Auftragserteilung einer Hochzeitsreportage ab 6h ist eine Anzahlung von 250€ zu leisten. Der vollständige/restliche Betrag wird an dem Tag der Bilderübergabe in Rechnung gestellt und kann direkt in bar beglichen oder überwiesen werden.
2. Das Hochzeitspaar ist dafür verantwortlich, die teilnehmenden Gäste im Vorfeld darüber zu informieren, dass während des gesamten Tages Fotoaufnahmen erstellt werden. Sollte es Personen geben, die nicht fotografiert werden möchten, muss das Hochzeitspaar dies im Vorfeld der Fotografin mitteilen.
3. Anna Schott ist bemüht alle anwesenden Gäste zu fotografieren, kann dies aber nicht garantieren.
Sollte es an diesem Tag weitere Fotografen oder Videografen geben, ist dies ebenfalls im Vorfeld zu besprechen, damit eine optimale Planung des Hochzeitstages stattfinden kann.
4. Nutzt der Kunde die Leistungen von Anna Schott in einem deutlich erhöhten Maße, als bei Vertragsabschluss vereinbart, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu der erbrachten Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Anna Schott gewährt.

Haftung
1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Versand der vom Fotografen angefertigten Lichtbilder und/oder Datenträger auf dem die Bildnisse gespeichert sind, erfolgt auf Gefahr des Kunden.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Anna Schott ver­wahrt die Daten sorgfältig. Die Aufnahmen werden für die Dauer der vereinbarten Nachbestellmöglichkeit gespeichert. Die nicht dem/den Auftraggeber/n übergebenen Aufnahmen werden zeitnah gelöscht. Anna Schott ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/Bilddaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
2. Absage durch die Fotografin: Kann Anna Schott aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Die Fotografin wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu finden. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt
vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Anna Schott zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Absage durch Auftraggeber: Storniert der Kunde einen verbindlichen Auftrag, steht Anna Schott ein Ausfallhonorar zu. Wird der vereinbarte Termin 7 Tage zuvor durch den Kunden storniert, sind 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu zahlen. Bei einer Stornierung 2 Tage vor Termin müssen 100% vom Auftraggeber getragen werden.

Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Lieferzeiten und Reklamation
1. Anna Schott bemüht sich, dem Kunden die Bilder zur Vorauswahl binnen 2 Wochen zukommen zu lassen und die Abgabe der finalen Bilder nach der Bildauswahl des Kunden binnen 4-6Wochen zu bewerkstelligen. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-10 Wochen (je nach Aufwand). Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

XI. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
2. Für Rechtsbeziehungen mit Vertragspartnern gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Giebelstadt.
3. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform